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   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.07.2020 - L 13 AS 39/19   

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https://dejure.org/2020,76373
LSG Niedersachsen-Bremen, 08.07.2020 - L 13 AS 39/19 (https://dejure.org/2020,76373)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.07.2020 - L 13 AS 39/19 (https://dejure.org/2020,76373)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. Juli 2020 - L 13 AS 39/19 (https://dejure.org/2020,76373)
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  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 153/10 R

    Sprungrevision - Schriftform der Zustimmungserklärung - elektronischer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.07.2020 - L 13 AS 39/19
    Bis zum Eintritt der Volljährigkeit besteht indes eine unbeschränkte Haftung der Minderjährigen für Verbindlichkeiten, die ihre gesetzlichen Vertreter für sie begründet haben (vgl. BSG, Urteile vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 153/10 R - juris Rn. 47 und vom 28. November 2018 - B 4 AS 43/17 R - juris Rn. 17).
  • BSG, 28.11.2018 - B 4 AS 43/17 R

    Erstattung vorläufiger Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.07.2020 - L 13 AS 39/19
    Bis zum Eintritt der Volljährigkeit besteht indes eine unbeschränkte Haftung der Minderjährigen für Verbindlichkeiten, die ihre gesetzlichen Vertreter für sie begründet haben (vgl. BSG, Urteile vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 153/10 R - juris Rn. 47 und vom 28. November 2018 - B 4 AS 43/17 R - juris Rn. 17).
  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 154/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Bestimmtheit von Aufhebungs- und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.07.2020 - L 13 AS 39/19
    Dementsprechend haben im Rückabwicklungsverhältnis die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft die ihnen individuell bewilligten Leistungen zu erstatten (vgl. BSG, Urteil vom 16. Mai 2012 - B 4 AS 154/11 R - juris Rn. 16).
  • BSG, 19.03.2020 - B 4 AS 1/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberechnung - selbständige Arbeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.07.2020 - L 13 AS 39/19
    Die von dem Beklagten getroffene abschließende Entscheidung war - abweichend von den erstinstanzlichen Entscheidungsgründen - noch nach altem Recht (§ 40 Abs. 2 Nr. 1 SGB II [in der bis zum 31. Juli 2016 gültigen Fassung] i. V. m. § 328 SGB III) zu treffen, da die Regelungen des zum 1. August 2016 in Kraft getretenen § 41a SGB II auf nach altem Recht vorläufig erbrachte Leistungen nur anzuwenden sind, wenn der Bewilligungszeitraum bei Inkrafttreten der Neuregelung noch nicht beendet war (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 19. März 2020 - B 4 AS 1/20 R - juris Rn. 14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2019 - L 13 AS 234/17

    Rückforderung vorläufig bewilligter Leistungen nach dem SGB II; Eröffnung eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.07.2020 - L 13 AS 39/19
    Der Senat hat im Berufungsverfahren rechtliche Hinweise dahingehend erteilt, dass ein Leistungsträger nicht berechtigt ist, während eines Insolvenzverfahrens einen Erstattungsanspruch durch Verwaltungsakt geltend zu machen (Senatsurteil vom 27. März 2019 - L 13 AS 234/17 - juris), und § 328 Abs. 3 SGB III keine Rechtsgrundlage für die Erstattung von Sachleistungen bietet.
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